BFSG und Barrierefreiheit: Was Agenturen bei Websites jetzt beachten sollten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um und verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Für Agenturen heißt das: Neue Websites sollten von Anfang an barrierefrei geplant werden, und viele bestehende Kundenseiten brauchen eine Überprüfung.
In diesem Beitrag fasse ich zusammen, was das BFSG für Websites praktisch bedeutet und wie Sie Kundenprojekte auf WordPress Schritt für Schritt anpassen. Er ersetzt keine Rechtsberatung; ob ein bestimmter Kunde betroffen ist, sollte im Zweifel juristisch geprüft werden.
Welche Websites sind vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt nicht für jede Website. Im Mittelpunkt stehen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Agenturen ist vor allem ein Bereich relevant:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops und Websites, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können, zum Beispiel eine Bestellung, Buchung oder Terminvereinbarung mit Bezahlung.
- Weitere Bereiche wie Bankdienstleistungen, Personenbeförderung oder E-Books, die eigene Anforderungen haben.
Ausgenommen sind in der Regel Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen meist nicht unter das Gesetz. Barrierefreiheit lohnt sich dort trotzdem: Sie verbessert die Nutzbarkeit für alle Besucher und wirkt sich oft positiv auf SEO aus.
Welche Anforderungen gelten konkret?
Das BFSG verlangt, dass Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. In der Praxis orientiert man sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA verweist. Für eine typische Website bedeutet das unter anderem:
- Kontraste: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben (mindestens 4,5:1 für normalen Text).
- Tastaturbedienung: Menüs, Formulare, Slider und Pop-ups müssen ohne Maus nutzbar sein, mit sichtbarem Fokus.
- Alternativtexte: Informative Bilder brauchen eine sinnvolle Beschreibung, dekorative Bilder ein leeres Alt-Attribut.
- Überschriftenstruktur: eine logische Reihenfolge von H1 bis H3, damit Screenreader die Seite gliedern können.
- Formulare: sichtbare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und Pflichtfelder, die nicht nur farblich markiert sind.
- Zoom und Umbruch: Inhalte müssen bei 200 % Vergrößerung lesbar bleiben, ohne horizontal zu scrollen.
- Bewegung: Animationen sollten die Einstellung „reduzierte Bewegung“ respektieren und sich pausieren lassen.
- Barrierefreiheitserklärung: Betroffene Anbieter müssen in verständlicher Form erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?
Die Einhaltung wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Sie können Nachbesserungen verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Hinzu kommt ein Risiko, das viele unterschätzen: Verbraucherverbände können Verstöße abmahnen. Für Agenturen ist deshalb vor allem wichtig, Kunden rechtzeitig zu informieren und klar zu dokumentieren, welche Maßnahmen umgesetzt wurden.
So machen Agenturen bestehende WordPress-Seiten barrierefrei
Die meisten Kundenseiten lassen sich nachrüsten, ohne sie komplett neu zu bauen. Ein bewährter Ablauf sieht so aus:
- Bestandsaufnahme: Welche Kunden betreiben Shops oder Buchungsstrecken? Diese Projekte kommen zuerst.
- Audit: automatisierte Tests (zum Beispiel mit Lighthouse oder axe) als Einstieg, danach eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme.
- Maßnahmenliste mit Prioritäten: Zuerst Checkout, Formulare und Navigation, dann Inhalte und Details.
- Umsetzung im Theme: Farben, Fokuszustände, Überschriften und Formular-Markup werden zentral im Theme oder in Elementor-Vorlagen angepasst, nicht Seite für Seite.
- Plugins prüfen: Slider, Cookie-Banner und Kontaktformulare sind häufige Schwachstellen. Oft ist es einfacher, ein Plugin zu ersetzen, als es zu reparieren.
- Redaktion schulen: Alternativtexte, Linktexte und Überschriften entstehen im Alltag. Eine kurze Anleitung für das Kundenteam verhindert, dass neue Barrieren entstehen.
- Dokumentation: Barrierefreiheitserklärung erstellen und festhalten, was geprüft und angepasst wurde.
Ein Hinweis zu Overlay-Tools
Viele Anbieter werben mit Widgets, die eine Website „per Klick“ barrierefrei machen sollen. Diese Overlays können einzelne Einstellungen wie Schriftgröße anbieten, beheben aber keine Fehler im Code: Ein Formular ohne Beschriftung bleibt für Screenreader unbrauchbar. Nachhaltig ist nur, die Barrieren direkt im Theme und in den Inhalten zu beseitigen.
Barrierefreiheit als Chance für Agenturen
Das BFSG sorgt bei vielen Kunden für Unsicherheit. Agenturen, die einen klaren Prüf- und Umsetzungsprozess anbieten, können daraus ein eigenes Leistungspaket machen: Audit, Nachrüstung und laufende Betreuung. Gleichzeitig profitieren die Websites selbst: bessere Lesbarkeit, sauberere Struktur, schnellere Seiten und oft auch bessere Rankings.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Qualitätsstandard für jede neue Website. Wer ihn von Anfang an in Design und Entwicklung einplant, spart später teure Nacharbeit.
Ich unterstütze Agenturen als White-Label-Partner bei WordPress- und Elementor-Projekten, auch bei Audits und der Nachrüstung bestehender Kundenseiten. Schreiben Sie mir kurz, worum es geht: hello@alisemen.com. Mehr über die Zusammenarbeit mit Agenturen finden Sie auf meiner Startseite.
Erzählen Sie mir von Ihrer Idee – gemeinsam finden wir den richtigen Weg.